Stimmtherapie | Sprach-und Sprechtherapie

für Erwachsene & Kinder

Verordnung über folgende Fachärzte:

  • HNO-Ärzte & Phoniater
  • Kinderärzte
  • Kieferorthopäden
  • Neurologen
  • Folgeverordnungen können auch von Hausärzten ausgstellt werden

Die Therapien finden in der Regel 1-2 mal wöchentlich statt. Die Behandlungsdauer liegt je nach Indikation bei 45 oder 60 min.

Kostenübernahme:

  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen und ggf. Beihilfestellen

Zuzahlungen:

  • Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr bezahlen gemäß den Heilmittelrichtlinien einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro Verordnungsgebühr je Verordnung.
  • Zuzahlungsbefreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Erwachsene die einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vorweisen können.

Anmeldung und Erstgespräch:

  • Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden
  • Bitte sprechen Sie ihr Anliegen und ihre Telefonnummer auf den Anrufbeantworter, da ich während den Therapie-bzw. Unterrichtseinheiten nicht erreichbar bin.

Folgende Unterlagen bitte zum ersten Termin mitbringen:

  • gültige Heilmittelverordnung, d.h. das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 28 Tage sein! Bei dringlichem Behandlungsbedarf Therapiebeginn innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum.
  • z.B. vorliegende Befunde und Berichte, Hörtest, Stimmfeldmessung, Zuzahlungsbefreiung, Beipackzettel von Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen, usw.