Stimmtherapie | Sprach-und Sprechtherapie
für Erwachsene & Kinder
Verordnung über folgende Fachärzte:
- HNO-Ärzte & Phoniater
- Kinderärzte
- Kieferorthopäden
- Neurologen
- Folgeverordnungen können auch von Hausärzten ausgstellt werden
Die Therapien finden in der Regel 1-2 mal wöchentlich statt. Die Behandlungsdauer liegt je nach Indikation bei 45 oder 60 min.
Kostenübernahme:
- alle gesetzlichen Krankenkassen
- private Krankenversicherungen und ggf. Beihilfestellen
Zuzahlungen:
- Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr bezahlen gemäß den Heilmittelrichtlinien einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro Verordnungsgebühr je Verordnung.
- Zuzahlungsbefreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Erwachsene die einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vorweisen können.
Anmeldung und Erstgespräch:
- Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden
- Bitte sprechen Sie ihr Anliegen und ihre Telefonnummer auf den Anrufbeantworter, da ich während den Therapie-bzw. Unterrichtseinheiten nicht erreichbar bin.
Folgende Unterlagen bitte zum ersten Termin mitbringen:
- gültige Heilmittelverordnung, d.h. das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 28 Tage sein! Bei dringlichem Behandlungsbedarf Therapiebeginn innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum.
- z.B. vorliegende Befunde und Berichte, Hörtest, Stimmfeldmessung, Zuzahlungsbefreiung, Beipackzettel von Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen, usw.